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AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des

Berger & Berger

Fischmarkt 8

93047 Regensburg

GELTUNGSBEREICH

Dieser AGBs in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die durch das Berger & Berger angebotenen Leistungen gleich, um welchen Teilbereich oder Angebot durch Drittdienstleister. Vor jedem Event wird auf Basis eines unterzeichneten finalen Angebots ein Vertrag zwischen Berger & Berger sowie Auftraggeber/-in geschlossen. Die Erfüllung aller Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Vereinbarung. Es gelten ausschließlich die AGBs dieser Vereinbarung.

VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER & HAFTUNG      

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung beider Vertragsparteien zustande. Vertragspartner sind Berger & Berger und der Veranstalter/ die Veranstalterin. Berger & Berger haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

ANGEBOT & MÖGLICHE ABWEICHUNGEN

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen der Beschreibungen sind möglich, da die von Berger & Berger und Drittdienstleistern angebotenen Speisen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt unterliegen. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und vorheriger Ankündigung zu ersetzen.

BESTELLMENGE

Der Veranstalter/ die Veranstalterin teilt Berger & Berger spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Personenanzahl und die zu bestellenden Mengen an Speisen mit. Auf Basis dieser Menge werden Anzahlungen gerechnet. Der Besteller versichert mit seiner vertraglichen Unterschrift, die AGBs gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

HAFTUNG & WERTSACHEN

Für Wertgegenstände, Geschenke und sonstige durch den Veranstalter/ die Veranstalterin oder Gästen mitgebrachten Gegenstände übernimmt Berger & Berger keine Haftung. Mutwillig zerstörte Gegenstände, zu reinigende Materialien werden separat in Rechnung gestellt.

RÜCKTRITT/STORNIERUNG DES VERANSTALTERS

Zum Rücktritt ist der Veranstalter/ die Veranstalterin nur berechtigt, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart ist. Wurde ein Rücktrittsrecht nicht innerhalb der Frist ausgeübt, so ist es mit Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Veranstalter/ die Veranstalterin die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Soweit Speisen- und Getränkeumsatz vereinbart sind, werden diese bei Stornierung anteilig wie folgt in Rechnung gestellt: Rücktritt 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50% der Vereinbarten Auftragssumme – Rücktritt 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn  75 % Leistungen – Danach 100%. durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen. (Band etc.)

RÜCKTRITT BERGER & BERGER

Falls mit dem Veranstalter/ die Veranstalterin eine Vorauszahlung vereinbart ist und der Veranstalter/ die Veranstalterin diese auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist BERGER & BERGER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist Berger & Berger berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Berger & Berger hat den Veranstalter/ die Veranstalterin von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt von Berger & Berger entsteht kein Anspruch des Veranstalters/ der Veranstalterin auf Schadenersatz, erhaltene Anzahlungen werden umgehend zurückerstattet.

HAFTUNG DES VERANSTALTERS

Der Veranstalter/ die Veranstalterin hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst oder seine Gäste schuldhaft verursacht werden, einzustehen. Bei Leihequipment trägt der Veranstalter/ die Veranstalterin die Haftung für Beschädigung und Bruch ab Übergabe bis zur Rückgabe. 

HAFTUNG BERGER & BERGER

Berger & Berger haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Berger & Berger zurückzuführen sind.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Berger & Berger ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Veranstalter/ die Veranstalterin ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.

Geht die Veranstaltung über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche bzw. andere als die ursprünglich vereinbarten Leistungen von Berger & Berger tatsächlich abgerufen, so ist Berger & Berger berechtigt, die ggfs. erhöhten Kosten insbesondere für Raummiete, Technik, Personal sowie zusätzliches Catering gesondert zu berechnen. Die vereinbarten Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sofern die Bezahlung auf Rechnung erfolgt, ist diese sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Berger & Berger ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Berger & Berger ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im finalen und dann als Vertrag geltendem Angebot vereinbart.

GEBÜHREN/LEISTUNGEN AN DRITTE
Der Veranstalter/ die Veranstalterin verpflichtet sich, die Veranstaltung rechtzeitig bei der Gema anzumelden und die Entrichtung der Gema-Gebühren fristgerecht vorzunehmen.
Gleiches gilt für Leistungen gegenüber der Künstlersozialkasse, falls Künstler während der Veranstaltung auftreten.

SICHERHEIT UND ORDNUNG
Der Veranstalter/ die Veranstalterin hat Berger & Berger gegenüber einen Verantwortlichen zu benennen, der auch während der Veranstaltung anwesend sein muss.
Die Gäste des Veranstalters/ der Veranstalterin verpflichten sich, den Weisungen des Personals des Berger & Berger Folge zu leisten. Dies kann der Fall sein, wenn von der Veranstaltung ausgehende Musik und Geräusche ungewöhnlich hoch sind, wenn unzumutbarer Lärm verursacht wird oder wenn Anwohnern Schäden entstehen oder Sachbeschädigungen in der Location festgestellt werden, die durch die Gäste der Veranstaltung verursacht wurden.   In diesen Fällen hat das Berger & Berger jederzeit das Recht, in den Ablauf der Veranstaltung einzugreifen oder diese zu beenden.
Sollte ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte notwendig werden, die auf mutwillige, unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind, behält sich das Berger & Berger Schadenersatzforderungen vor. Gleiches gilt für die Behebung von Schäden, die auf mutwillige und unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind.

WERBEMATERIAL

Wir behalten uns vor, Fotos Ihrer Veranstaltung für unsere Werbezwecke zu verwenden. Mit Vertragsschließung stimmen sie dieser Nutzungsvereinbarung zu.

DEKORATIONSARTIKEL
Mitgebrachte Dekorationsartikel müssen denen im Vertrag vereinbarten entsprechen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz).
Pyrotechnik und Wunderkerzen sowie Konfetti sind nicht erlaubt.
Alle Dekorationsartikel sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Geschieht dies auch innerhalb einer Nachfrist nicht, ist Berger & Berger berechtigt, diese zu entsorgen.

DATENSCHUTZ
Berger & Berger benötigt und verarbeitet lediglich personenbezogene Daten, die für die Vertragserstellung und -Abwicklung erforderlich sind. Darüber hinaus ist Berger & Berger berechtigt, allgemeine personenbezogene Daten, soweit dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, für spätere Informationen zu verwenden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg, es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’ s unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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